3G-Eingangskontrolle an Meisterschaftsspielen und Spieltagen

Sämtliche Personen (inkl. Funktionäre, Helfer, Spieler und Trainer), welche mindestens das 16. Altersjahr vollendet haben, sind verpflichtet, vor dem Betreten der Sporthalle ein gültiges Covid-Zertifikat vorzuzeigen. Dieses wird durch uns mittels eines Ausweises des Besuchers kontrolliert. Kann die Person keinen gültigen Ausweis vorzeigen, ist das Betreten der Sporthalle nicht gestattet und die Person wird weggewiesen.

Kinder unter 16 Jahren (gültig ist der Geburtstag, zum Beispiel 24. September 2005) sind von dieser Pflicht befreit.

Kontrolliert wird mittels der App Covid Check auf dem persönlichen Handy des Eingangskontrolleurs. Bei Problemen oder Fragen kann der tagesaktuelle Hallenchefbeigezogen werden.